Ein Vater sagt im Erstgespräch: „Die Firma macht jedes Jahr rund 500.000 € Gewinn, also ist sie mindestens 5 Mio. € wert.“ Der Sohn, der übernehmen soll, schaut kurz auf die Finanzierungsmöglichkeiten und sagt: „Mit den Zinsen, dem Risiko und dem, was Banken grad mittragen, schaff ich maximal 2,5 Mio. €.“
Beide meinen es ernst. Beide fühlen sich im Recht. Und genauso beginnen die Fälle, die später eskalieren. Nicht, weil jemand gierig ist. Sondern weil keine gemeinsame Bewertungslogik am Tisch liegt.
2026 wird das Thema noch schärfer, weil das neue KFS/BW 1 den Rahmen enger zieht
In Österreich ist KFS/BW 1 der zentrale Bewertungsstandard für Unternehmensbewertungen. Und der wurde im Dezember 2025 neu veröffentlicht, mit Anwendung grundsätzlich für Bewertungen, deren Beauftragung nach dem 30. Juni 2026 erfolgt, eine frühere Anwendung ist möglich, muss aber sauber offengelegt werden.
Was daran für Unternehmer relevant ist: Das neue Fachgutachten macht die Mathematik nicht „komplizierter“, aber es macht die Anforderungen an Zweck, Planung und Dokumentation deutlich strenger. Bewertungszweck und Wertmaßstab müssen klar begründet werden, Planungen müssen erwartungstreu und marktnah plausibilisiert werden, und Transparenzpflichten steigen.
Wenn man es auf einen Satz runterbricht: Bauchgefühl wird noch weniger akzeptiert, Nachvollziehbarkeit wird zur Pflicht.
Der größte Fehler bleibt trotzdem derselbe: Selbstbewertung statt Profi-Bewertung
Viele Unternehmer sagen: „Ich kenn‘ meinen Betrieb seit 30 Jahren, ich weiß, was der wert ist.“
Ja, du kennst ihn. Genau deshalb bist du nicht neutral.
- Der Übergeber rechnet Lebensleistung, Sicherheit & zukünftige Bedürfnisse hinein.
- Der Nachfolger rechnet Leistbarkeit und Risiko.
- Die Bank rechnet Ausfallwahrscheinlichkeit.
- Der Steuerberater hat oft einen steuerlichen Blick, der nicht deckungsgleich mit einem Transaktionsblick ist.
Am Ende stehen vier Zahlen im Raum, und jede Seite glaubt, die andere „versteht es nicht“.

Hier ist meine klare Haltung: Wenn es um Übergabe, Verkauf, Familienfrieden und Finanzierung geht, ist eine unabhängige Bewertung keine Option, sondern Standard. Und zwar durch Sachverständige oder spezialisierte Bewertungsberater, die KFS/BW 1 wirklich leben, nicht „auch noch“ nebenbei machen.
Erst kommt der Bewertungszweck, dann die Methode
Das neue KFS/BW 1 stärkt genau diesen Punkt: Der Zweck bestimmt, welcher Wertmaßstab passt.

KFS/BW 1 definiert nun vier betriebswirtschaftliche Wertmaßstäbe:
„Objektivierter Unternehmenswert“, als typisierter Gebrauchswert unter objektivierenden Annahmen und unterstellt dauerhaftem Halten.
„Marktwert“, als erwarteter Übertragungsbetrag zwischen unabhängigen Parteien in einem angemessenen Veräußerungsverfahren.
„Typisierter subjektiver Unternehmenswert“, als Gebrauchswert aus Sicht eines konkreten Bewertungssubjekts unter typisierten, intersubjektiv nachvollziehbaren Annahmen.
„Schiedswert“, als sachlich abgeleiteter Wert in Konfliktsituationen, wenn zwei Welten aufeinanderprallen.
Das klingt technisch, ist aber in der Praxis ziemlich wichtig. Denn die Frage „Was ist die Firma wert?“ ist ohne Zusatz „für welchen Zweck?“ schlicht zu ungenau.
Ein Beispiel: Für eine externe Transaktion ist Marktwert meist der Referenzanker. Für gesellschaftsrechtliche Themen oder normative Bewertungen kann ein objektivierter Wert passender sein. In Konflikten wird oft ein Schiedswert gebraucht, damit man überhaupt wieder verhandeln kann.
Die gängigsten Bewertungsmethoden nach KFS/BW 1, und wann sie sinnvoll sind
Wichtig: Das neue Fachgutachten verändert die etablierten Methoden nicht grundsätzlich, aber es verankert zusätzliche Verfahren ausdrücklich und verlangt mehr Marktnähe in Annahmen und Ableitung.
1) Ertragswertverfahren und Discounted Cashflow, der Standard für „Ertragskraft zählt“
Wenn ein Unternehmen primär über zukünftige Erträge definiert ist, sind kapitalwertorientierte Verfahren das Kernwerkzeug. Man betrachtet die künftig erwarteten finanziellen Überschüsse, leitet Cashflows ab und diskontiert sie auf den Bewertungsstichtag.
Praktisch entscheidend sind dabei drei Punkte:
- Die Planung muss erwartungstreu sein, nicht Wunschkonzert, und intern wie extern plausibilisiert werden.
- Die übertragbare Ertragskraft rückt stärker in den Fokus, gerade bei KMU, wo viel am Unternehmer hängt.
- Die Herleitung der Annahmen muss dokumentiert sein, sonst bricht dir das Gutachten in Bankgesprächen oder im Streitfall weg.
Ein häufiger Praxisfehler ist, dass das Unternehmer-Gehalt und der echte Unternehmensgewinn vermischt werden. Der Nachfolger braucht auch ein marktübliches Management, das kostet. Das neue KFS/BW 1 betont genau diese Sicht auf ein „marktüblich besetztes Management“ besonders bei KMU.
2) Multiplikatorverfahren, schnell, aber nur gut, wenn Marktdaten wirklich passen
Multiples sind beliebt, weil sie einfach wirken. EBITDA mal Faktor, Ergebnis mal Faktor, abzüglich Saldo aus Bankverbindlichkeiten und Barmitteln, fertig.
KFS/BW 1 lässt Multiplikatorverfahren weiterhin zu, aber mit klarer Erwartung: Die Faktoren müssen an marktbasierten Vergleichsdaten ausgerichtet und nachvollziehbar hergeleitet werden, besonders im KMU Kontext.
In der Praxis heißt das: „In unserer Branche zahlt man das so“ reicht nicht. Ohne Referenzen werden Multiples zur Diskussionsgrundlage, aber nicht zur belastbaren Bewertung.
3) NAV, Substanzwert, Asset Based, wenn Vermögen den Ton angibt
Bei Unternehmen, die viel Wert in Hallen, Maschinen oder Immobilien gebunden haben, zählt vor allem der Blick auf das reale Vermögen – daher verankert der neue Standard KFS/BW 1 die Bewertung nach dem Substanzwert (Net Asset Value) nun ganz ausdrücklich. Wichtig ist hier die saubere Abgrenzung: Substanzwert ist nicht automatisch Unternehmenswert im Sinne einer Fortführung, aber er kann als Untergrenze oder Plausibilisierung entscheidend sein, gerade wenn die Ertragskraft schwankt.
4) Das Ausschüttungs-Modell (DDM = Dividend Discount Model), wenn es primär um die Dividende geht:
Das neue Fachgutachten KFS/BW 1 verankert dieses Modell nun ausdrücklich. Es wird immer dann genutzt, wenn nicht der gesamte Gewinn im Fokus steht, sondern gezielt geschaut wird, was am Ende tatsächlich an die Eigentümer ausgeschüttet werden kann. Das ist besonders bei speziellen Beteiligungen sinnvoll, bei denen die Cash-Zahlungen an die Inhaber die zentrale Rolle spielen.
5) Das Gesamtkapital-Verfahren (TCF= Total Cashflow): Der neutrale Blick auf die Finanzierung
Auch dieses Verfahren ist jetzt offiziell im Bewertungsstandard benannt. Es ist eng verwandt mit der klassischen Ertragswertberechnung, schaut aber „neutral“ auf das Unternehmen. Das hilft dabei, den Wert des Betriebs unabhängig davon zu beurteilen, wie hoch er gerade mit Krediten belastet ist oder wie die aktuelle Finanzierungsstruktur aussieht.
6) Die Einzelteil-Bewertung (SOTP= Sum of the Parts): Wenn der Betrieb aus verschiedenen Welten besteht
Viele Mittelständler sind Mischbetriebe, etwa Werkstatt plus Handel plus Immobilien, oder Beratung plus Software plus Beteiligung. Da man eine Softwarefirma anders bewertet als ein Autohaus, werden bei diesem nun ausdrücklich verankerten Verfahren die Bereiche getrennt berechnet und am Ende zusammengezählt. Das sorgt oft für einen „Aha-Effekt“, weil plötzlich klar wird, welche Sparte wirklich den Wert steigert und welche eigentlich nur Arbeit verursacht.
Was 2026 in der Praxis wirklich „neu“ ist:
- Erst der Zweck, dann der Wert: Schluss mit der „einen Zahl für alles“: Der Grund, warum bewertet wird, wird zum entscheidenden Steuerknüppel. Ob es um einen Verkauf an Externe, eine familieninterne Übergabe oder einen Streitfall geht, bestimmt nun massiv, welcher Wertmaßstab rechtlich und fachlich angewendet werden muss.
- Realistische Planung statt Wunschdenken. Das neue KFS/BW 1 stellt deutlich höhere Hürden für die Zukunftsrechnung auf. Eine Planung darf kein „Best-Case-Szenario“ mehr sein, sondern muss erwartungstreu (also realistisch) sein und sowohl intern als auch am Markt auf ihre Plausibilität geprüft werden. Auch die langfristige Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells steht dabei auf dem Prüfstand.
- Volle Transparenz – von den Annahmen bis zur KI. Die Zeit der „Blackbox-Gutachten“ ist vorbei. Es muss lückenlos dokumentiert werden, wie man auf bestimmte Zahlen und Methoden gekommen ist. Besonders modern: Wer künstliche Intelligenz zur Datenanalyse oder Wertermittlung nutzt, muss dies nun offenlegen. Das sorgt für Nachvollziehbarkeit und schützt vor Gutachten, die nur „schöngerechnet“ wirken.
Warum Sachverständige oder spezialisierte Bewerter meistens die bessere Wahl sind
Jetzt die klare Feststellung, ohne diplomatisches Ausweichen: In Übergaben ist Bewertung kein Rechenblatt, sondern ein Verhandlungsinstrument. Wenn es später kracht, ist sie außerdem ein Beweismittel.
Darum brauchst du Leute, die
- den Standard KFS/BW 1 tatsächlich anwenden und nicht nur zitieren,
- unabhängig sind, also nicht gleichzeitig „Partei“ in der Transaktion,
- und Erfahrung mit Nachfolge, Bankenlogik und Konfliktdynamik haben.
In der Praxis sind das gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Unternehmensbewertung oder Bewertungsberater mit echter Spezialisierung, typischerweise aus Corporate Finance, Wirtschaftsprüfung oder spezialisierten Bewertungseinheiten. „Der normale Berater macht das mit“ geht manchmal, endet aber zu oft im Streit, weil das Vertrauen fehlt. Und Vertrauen ist in Familienübergaben das knappste Gut. Nebenbei, es ist auch ein Haftungsthema. Wer ein Gutachten abgibt, steht dafür ein. Das schafft Disziplin, und das braucht man, wenn Millionen und Familienbeziehungen am Tisch liegen.
Und ein kleiner Satz, der oft weh tut: Wenn du mit der Bewertung nur einen Wunschpreis bestätigen lassen willst, dann lass es lieber. Das geht sonst wieder nach hinten los.
Fazit
Eine gute Bewertung verhindert nicht jeden Konflikt. Aber sie verhindert, dass Konflikte an Fantasiezahlen hochkochen.
2026 wird die Latte höher, weil das neue KFS/BW 1 Zweckorientierung, Marktnähe und Dokumentation stärker verlangt. Das ist kein Bürokratieprojekt, das ist Risikomanagement.
Und wenn du fragst, was in der Nachfolge am meisten Geld spart: nicht das nächste Steuersparmodell, sondern eine saubere, unabhängige Bewertung am Anfang. Weil danach alle wissen, wovon sie überhaupt reden.
Im nächsten Blog gehen wir auf die Frühwarnzeichen ein, die viele übersehen, bis es zu spät ist, und zwar obwohl sie seit Jahren sichtbar sind. Da sind wir uns oft zu sicher, und dann passierts.

